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Aktien einfach erklärt: Aktienarten und Anteile

Aktien einfach erklärt beginnt bei der Frage, welche Arten von Aktien es überhaupt gibt und was ein Anteil bedeutet. Denn eine Aktie ist nicht gleich Aktie: Je nach Ausgestaltung unterscheiden sich Mitsprache, Übertragbarkeit und die Art, wie der Anteil am Grundkapital ausgedrückt wird.

Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Begriffe. Zunächst klären wir den Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktie, der vor allem das Stimmrecht betrifft. Dann geht es um Namens- und Inhaberaktie, also um die Zuordnung der Berechtigung. Anschließend erklären wir Nennwert- und Stückaktie und was sie über den Kapitalanteil aussagen. Zum Schluss beantworten wir die grundlegende Frage, was ein Anteil an einer Aktiengesellschaft eigentlich bedeutet. Alle Erklärungen sind allgemein und sachlich; sie sind Bildungsmaterial und keine Finanzberatung und keine Beratung zu Geldanlagen.

Vier Fragen zu Aktienarten und Anteilen.

1Was unterscheidet Stamm- und Vorzugsaktie?

Stamm- und Vorzugsaktie unterscheiden sich vor allem im Stimmrecht und bei der Gewinnverteilung. Die Stammaktie ist die Grundform: Sie gewährt das volle Stimmrecht in der Hauptversammlung und die üblichen Vermögensrechte. Wer Stammaktien hält, kann also mitbestimmen und am Gewinn teilhaben. Die Vorzugsaktie ist meist mit einem eingeschränkten oder ausgeschlossenen Stimmrecht ausgestattet. Als Ausgleich für diesen Verzicht erhält sie in der Regel einen Vorzug bei der Gewinnverteilung, etwa eine bevorzugte oder höhere Dividende. Wird der Vorzug in einem Jahr nicht bedient, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Stimmrecht wieder aufleben. Für das Verständnis ist wichtig: Beide sind Anteile an derselben Gesellschaft, verteilen aber Mitsprache und Ausschüttung unterschiedlich. Aktien einfach erklärt bedeutet hier, diese Abwägung zwischen Mitbestimmung und Vorzug zu erkennen. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus der Satzung und dem Aktiengesetz.

2Was ist der Unterschied zwischen Namens- und Inhaberaktie?

Namens- und Inhaberaktie unterscheiden sich darin, wie die Berechtigung an der Aktie zugeordnet wird. Bei der Inhaberaktie gilt grundsätzlich, dass derjenige berechtigt ist, der die Aktie besitzt; sie ist entsprechend formlos übertragbar. Bei der Namensaktie wird dagegen die berechtigte Person namentlich im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Nur wer dort eingetragen ist, gilt gegenüber der Gesellschaft als Aktionärin oder Aktionär und kann die Mitgliedschaftsrechte ausüben. Eine besondere Form ist die vinkulierte Namensaktie, deren Übertragung zusätzlich der Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Das Aktienregister erleichtert der Gesellschaft die Kommunikation mit ihren Aktionären, etwa bei Einladungen zur Hauptversammlung. Beide Formen verbriefen dieselben grundlegenden Rechte, regeln aber die Zuordnung und Übertragbarkeit unterschiedlich. Aktien einfach erklärt heißt hier, den Unterschied zwischen Register-Eintrag und bloßem Besitz zu verstehen. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Aktiengesetz und der Satzung.

3Was bedeuten Nennwert- und Stückaktie?

Nennwert- und Stückaktie beschreiben, wie der Anteil einer Aktie am Grundkapital ausgedrückt wird. Die Nennbetragsaktie lautet auf einen festen Geldbetrag, etwa einen Euro; die Summe aller Nennbeträge ergibt das Grundkapital. Der Anteil einer einzelnen Aktie am Kapital ist damit direkt ablesbar. Die Stückaktie hat dagegen keinen aufgedruckten Nennbetrag. Stattdessen ist jede Stückaktie in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt; der rechnerische Anteil ergibt sich, indem man das Grundkapital durch die Zahl der Aktien teilt. Beide Formen führen wirtschaftlich zu einem vergleichbaren Ergebnis, drücken den Anteil aber unterschiedlich aus. In Deutschland ist die Stückaktie heute weit verbreitet, weil sie flexibel ist, etwa bei Kapitalmaßnahmen. Wichtig zu wissen: Der Nennbetrag oder rechnerische Anteil ist nicht der Börsenkurs. Aktien einfach erklärt bedeutet, diese beiden Größen klar auseinanderzuhalten. Der Rahmen ergibt sich aus dem Aktiengesetz.

4Was bedeutet ein Anteil an einer Aktiengesellschaft?

Ein Anteil bedeutet, dass man Mitglied einer Aktiengesellschaft ist und einen Bruchteil des Grundkapitals hält. Mit dem Anteil sind die bereits beschriebenen Rechte verbunden: die Vermögensrechte, etwa die Teilhabe an einem ausgeschütteten Gewinn, und die Verwaltungsrechte, etwa das Teilnahme- und Stimmrecht. Ein Anteil ist also mehr als ein reiner Geldbetrag; er verkörpert eine Beteiligung an einem Unternehmen und an dessen Willensbildung. Wichtig ist das richtige Größenverständnis: Selbst viele Aktien bedeuten bei großen Gesellschaften oft nur einen sehr kleinen prozentualen Anteil. Der Anteil begründet weder eine persönliche Haftung für Schulden der Gesellschaft noch einen unmittelbaren Zugriff auf einzelne Vermögensgegenstände. Er ist ein rechtlich und wirtschaftlich klar umrissenes Bündel von Rechten und Pflichten. Aktien einfach erklärt heißt am Ende, den Anteil als Mitgliedschaft mit Rechten zu begreifen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Finanzberatung und keine Beratung zu Geldanlagen.

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